Muss man wissen, wie man eine IGN-Karte liest, um eine Eselwanderung zu unternehmen?
Um Ihre Eselwanderung in aller Ruhe genießen zu können, ist es ratsam, zu wissen, wie man eine IGN-Karte liest.
Mit diesen detaillierten Karten können Sie markierten Wegen genau folgen und Wasserstellen, Hänge und Waldgebiete lokalisieren.
Auch wenn wir Ihnen klare Reiserouten und entsprechende Ratschläge geben, bleibt die Beherrschung der Kartenlesung ein Garant für Sicherheit und Autonomie.
Damit Sie sich mit dem Lesen einer IGN-Karte und der Orientierung vertraut machen können, finden Sie hier einige nützliche Ressourcen:
Video-Tutorials auf YouTube
Sind Hunde erlaubt?
Wir begrüßen Sie mit Ihrem treuen Begleiter während Ihres Urlaubs auf dem Bauernhof.
Was Eselwanderungen betrifft, akzeptieren einige Unterkünfte keine Hunde. Daher ist es unbedingt erforderlich, uns mitzuteilen, ob Sie die Begleitung eines Hundes wünschen, damit wir Ihnen eine passende Route anbieten können.
Ihr Hund muss fügsam sein : Er muss andere Tiere akzeptieren: Esel, Katzen, Hunde, Kaninchen, Schweine, die er in den verschiedenen Unterkünften, in denen Sie übernachten, treffen wird.
Planen Sie unbedingt vor Ihrem Aufenthalt einen Besuch bei Ihrem Tierarzt ein denn wir haben zu oft Hunde gesehen, die die Wanderung humpelnd und erschöpft beendeten! Überschätzen Sie nicht die Fähigkeiten Ihres Begleiters!
Lassen Sie sich einen Polsterhärter verschreiben, der VOR der Wanderung aufgetragen werden muss (mit guten Wanderschuhen haben Sie einen guten Start!) und achten Sie darauf, etwas Beruhigendes für Ihren Hund einzunehmen, der, wie Sie, danach Gefahr läuft, Schmerzen zu bekommen der erste Wandertag!
Was ist, wenn ich beim Wandern ein Problem habe?
Sollte es während der Wanderung zu einem Problem mit Ihrem Esel kommen (Gesundheitsproblem, Hufe oder Lahmheit, die zu Beginn der Wanderung nicht erkannt wurden), wird der Esel sehr schnell ersetzt.
Wenn Sie sich ohne triftigen Grund dazu entschließen, die Wanderung aus eigenem Antrieb abzubrechen, können Sie gegen eine Gebühr von 1 € pro km (höchstens jedoch 80 €) zurückgeführt werden.